Fachberichte von Florian Beck

im German American Law Journal


Samstag, den 2. Dezember 2017

Wunschzettel-Klage nach unerwünschter PR für Straftäter

FBe - Washington.   Ein Haus, $ 100 Mio Schadenersatz, ein Treffen mit Mark Zuckerberg und weitere hunderte Mio $ Schadenersatz. Diese und weitere ambitionierte Forderungen wollte ein verurteilter Straftäter einklagen, der Ansprüche sowohl gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft als auch gegen Medien und soziale Netzwerke erhob. Durch die angeblich unrechtmäßige Verfolgung und die entsprechende Berichterstattung sah er sich verleumdet und begehrte eine umfassende Rehabilitation seiner Person, auch durch entsprechende Medienberichte und Bereinigungen in Suchmaschinen.

Das Bundesberufungsgericht des Dritten Bezirks der USA wies die Ansprüche am 30. November 2017 in Randall v. Facebook zurück. Knapp begründet die Revision die Zurückweisung der einzelnen Ansprüche: Staatsanwälte etwa genießen im Hinblick auf ihre Entscheidungen zur strafrechtlichen Verfolgung Immunität. Der auf Verleumdung gestützte Anspruch setzt neben einem Reputationsverlust auch den Entzug eines Rechts oder geschützten Interesses voraus: a plaintiff must show a stigma to his reputation plus deprivation of some additional right or interest. Hierfür genügt eine Verschlechterung der künftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht. Auch die Veröffentlichung des Namens eines Festgenommenen oder Angeklagten in Polizei- oder Medienberichten begründet daher keinen Anspruch. Die Entscheidung ist aus US-Sicht nicht unerwartet, vgl. auch Julia Blees, Unschuldsvermutung und Presseberichterstattung in den USA. Auch die Berichterstattung über Zivilprozesse enthält normalerweise die vollständigen Parteibezeichnungen. Das Recht auf Privacy hilft den Parteien nicht.
Sonntag, den 19. November 2017

Marken im Titel von Musik- und Unterhaltungsfirmen

FBe - Washington.   Ein Musiklabel sah sein Markenrecht durch eine gleichnamige TV-Serie verletzt, in deren Mittelpunkt ein fiktionales Musiklabel steht. Die TV-Produkten verkauft Soundtracks, die zum selben Genre wie die Alben des echten Labels zählen. Hierfür und für weitere Merchandiseartikel nutzt sie den streitgegenständlichen Markennamen.

In seiner Entscheidung Twentieth Century Fox Television v. Empire Distribution, Inc. vom 16. November 2017 musste sich das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco daher mit dem markenrechtlichen Schutz eines Namens auseinandersetzen. Eine Markenverletzung nach dem Lanham Act kommt bei Kunstwerken, expressive works, nur in Betracht, wenn der Titel keine künstlerische Bedeutung für das zugrundeliegende Werk hat bzw. wenn er im Hinblick auf die Quelle oder den Inhalt irreführend ist: unless the title has no artistic relevance to the underlying work whatsoever, or, if it has some artistic relevance, unless the title explicitly misleads as to the source or the content of the work.

Nach diesem Maßstab ist die Nutzung des Namens zulässig. Empire bezieht sich nach der Revision auf den Schauplatz der Serie, den Empire State New York sowie auf das titelgebende Label Empire Enterprises, das als Unternehmen der Musik- und Unterhaltungsindustrie selbst ein Geschäftsimperium, Empire, darstellt - ein künstlerischer Bezug liegt somit vor. Hierdurch werden die Verbraucher auch nicht gezielt getäuscht, weil an keiner Stelle auf das reale Musiklabel Bezug genommen wird.
Samstag, den 18. November 2017

Flexible Bezahlung und Mindestlohn

FBe - Washington.   Das Arbeitsrecht in den USA ist geprägt von einer hohen Flexibilität und kennt, trotz hoher Haftungsrisiken, nur wenige verpflichtende Mindeststandards. Spannend wird es dann, wenn Arbeitgeber ihre Gestaltungsmöglichkeiten einsetzen und kreativ mit gesetzlichen Vorgaben umgehen.

Gegenstand des Verfahrens in Douglas v. Xerox Business Services, LLC war ein hochkomplexes Vergütungssystem, wonach Arbeitnehmer je nach Aufgabe unterschiedliche Stundensätze erhalten, in den Worten des Gerichts: mind-numbingly complex payment plan. Manche Tätigkeiten wie die Teilnahme an Besprechungen werden mit einem festen Satz, andere Aufgaben wie die Bearbeitung eingehender Anrufe dagegen variabel vergütet, abhängig von einer Reihe von Faktoren, zum Beispiel der Kundenzufriedenheit und von objektiven Kennzahlen wie der Länge der Telefonate. Am Ende der Arbeitswoche kalkuliert die Beklagte die Gesamtsumme je Arbeitsstunde. Überschreitet diese den Mindestlohn, wird nur dieser ausgezahlt. Bei einer Unterschreitung stockt der Arbeitgeber bis zu diesem auf.

In seiner Entscheidung vom 15. November 2017 erkannte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco nach sorgfältiger Auslegung des Gesetzeswortlauts sowie der Gesetzgebungsgeschichte keine Verletzung des Mindestlohnes nach dem Fair Labor Standards Act. Der maßgebliche Bemessungszeitraum für diesen ist die Arbeitswoche und nicht die einzelne geleistete Arbeitsstunde.

Mittwoch, den 15. November 2017

Cloud: Kopieren und Löschen von Dateien

FBe - Washington.   Alle Daten in einer Cloud wurden ohne Vorwarnung gelöscht, nachdem sie zuvor kopiert und an ein anderes Unternehmen übertragen wurden. Gegen dieses Vorgehen hatte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA am 13. November 2017 in Openrisk, LLC v. Microstrategy Services Corporation keine Bedenken.

Die Beklagte stellte für die Klägerin eine Cloud zur Verfügung. Nachdem die Klägerin in finanzielle Schieflage geraten war, kündigten drei ihrer Geschäftsführer und gründeten ein eigenes Unternehmen. Die Beklagte kopierte die Daten aus der Cloud und erbrachte die Dienstleistung für das neue Unternehmen. Als die Klägerin mit einer Rate in Rückstand geriet, löschte sie zudem deren Daten vollständig, ohne zuvor wie vertraglich vereinbart die Kündigung auszusprechen.

Die Revision wies die Klage ab. Die geltend gemachten Ansprüche nach dem Recht Virginias auf Rückzahlung, Conversion Claim, und wegen Computerbetruges, Computer Fraud, werden vom bundesrechtlichen Copyright Act verdrängt. Lesenswert und mit klarer Argumentation grenzt das Gericht den Anwendungsbereich der Gesetze voneinander ab und erkennt im Übrigen keine deliktische Verfehlung, sondern allenfalls eine außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegende Vertragsverletzung: a question of breach of contract rather than criminal trespass.
Donnerstag, den 2. November 2017

Newsletter als Auslöser des Gerichtsstandes in den USA

FBe - Washington.   Ein Newsletter an den falschen Adressatenkreis kann die unerwünschte Folge haben, dass man der Gerichtsbarkeit der USA unterfällt. Für die personal Jurisdiction reichte es in San Francisco für das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA am 1. November 2017 in Axiom Foods, Inc. v. Acerchem International, Inc.. jedoch nicht aus, dass ein Unternehmen mit Sitz im UK einen Newsletter verschickte, der lediglich zehn Adressaten in Kalifornien hatte.

Personal Jurisdiction setzt eine hinreichende Verknüpfung, substantial Connection der beklagten Partei zum Gerichtsstand voraus. In diesem Fall erkannte die Revision nicht, dass die Beklagte ihre Handlung gezielt auf den gewählten Gerichtsstand ausrichtete. Der Gerichtsstand folgt auch nicht aus Federal Rule of Civil Procedure 4(k)(2), da dies aufgrund der kaum vorhandenen Beziehung der Beklagten in die USA gegen den Grundsatz fairen Verfahrens, due Process, verstoßen würde.
Samstag, den 28. Oktober 2017

Referendar beim Trump-Prozess

FBe - Washington.   Donald J. Trump als Beklagter, das verspricht hohen Unterhaltungswert. Tatsächlich richtete sich die Klage jedoch gegen Trump in seiner amtlichen Eigenschaft als Präsident der USA und der Beklagte erschien auch nicht persönlich im Gerichtssaal. Dennoch bot die mündliche Verhandlung in Smith v. Trump vor dem Bundesberufungsgericht der Hauptstadt am 27. Oktober 2017 für mich als Referendar in der Wahlstation einen spannenden Einblick in das Gerichtswesen der USA.

Der Kläger, Army Captain Nathan Smith, begehrt die Feststellung, declaratory relief, dass die Kriegshandlungen gegen den IS ohne die erforderliche Zustimmung durch den Kongress erfolgten und daher die War Powers Resolution verletzten.

Die lebhafte, phasenweise auch amüsante Verhandlung konzentrierte sich auf drei zentrale Aspekte: Erstens die Frage der Klagebefugnis, Standing. Zweitens das Problem der Justiziabilität der angegriffenen Amtshandlung des Präsidenten nach der political Question Doctrine. Erst wenn der Kläger diese beiden Hürden überwinden könnte, was nach dem erstinstanzlichen Urteil und dem Verlauf der Berufungsverhandlung zumindest zweifelhaft ist, stellt sich drittens die Frage, ob das Gericht das begehrte Feststellungsurteil überhaupt treffen darf oder ob dem die Gewaltenteilung entgegensteht.

Für mich war besonders interessant, dass bestimmte Fragen - bei allen Unterschieden der Rechtsordnungen - ähnlich beantwortet werden, zum Beispiel die Betonung richterlicher Zurückhaltung in Fragen der Auswärtigen Politik, Matters of foreign Affairs. Nicht nur für diese Erkenntnis lohnt sich ein Gerichtsbesuch in den USA. Die Atmosphäre in den prunkvollen Gerichtssälen, aber auch die intensive juristische Auseinandersetzung und die pointierten Nachfragen der Richter gerade zu den jeweils schwachen Punkten in der Argumentation sollte jeder einmal erlebt haben!
Donnerstag, den 26. Oktober 2017

Software: Unterschiede der Rechtsfindung in USA & EU

FBe - Washington.   Bereits der innerstaatliche Instanzenzug kann mühsam sein. Noch aufwändiger sind jedoch Verfahren, die in gleich zwei Rechtsordnungen laufen. Exemplarisch hierfür ist die Rechtssache SAS Institute, Inc. vs. World Programming Limited vom 24. Oktober 2017 über die Softwarenachahmung durch reverse Engineering.

Ein Softwareunternehmen im Bereich Statistikanalyse verklagte einen Wettbewerber sowohl im UK als auch in North Carolina wegen Vertrags- und Urheberrechtsverletzung. Im UK siegte die Beklagte letztlich in erheblichem Umfang, anders jedoch in den USA. Dort erkannte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond in der Sache einen klaren Fall der Vertragsverletzung, Breach of Contract.

Keinen Erfolg hatte die Klägerin im Hinblick auf die begehrte einstweilige Verfügung, Injunction. Die Hürden liegen hier hoch und beruhen auf vier Elementen, die das Gericht mustergültig erörtert: Eine besondere Rolle spielte, dass die Klägerin bereits ein Leistungsurteil über 79 Mio US Dollar erstritten hatte. In Anbetracht der enormen Summe, die den Schaden erheblich überschreitet, sind auch künftige Verletzungen abgedeckt; ein nicht wieder gut zu machender Schaden, irreparable Injury scheidet daher aus. Dieser Anspruch ist nicht unangemessen als Schadensausgleich, inadequate to compensate for that Injury. Bei einer Abwägung, der Balance of Hardships, sind die gravierenden Folgen für den Gegner zu berücksichtigen. Eine einstweilige Verfügung widerspräche auch dem öffentlichen Interesse, public Interest, weil am Rechtsstreit unbeteiligte Dritte, die Kunden der Gegnerin, schwere Nachteile erleiden würden.

Für den international interessierten Juristen sind die Ausführungen zur Rechtskraft, res judicata, besonders interessant. Die Revision erkannte aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Unterschiede zwischen dem Rechtsstreit im UK und in den USA keine Anspruchsgleichheit, Identity of Cause of Action. Die urheberrechtlichen Ansprüche, Copyright Claims, basierten ohnehin auf dem Recht verschiedener Länder und einem anderen Verkaufsvorgang. Für den Breach of Contract biete das UK hingegen keine angemessene Gerichtsbarkeit, adequate Forum. Die Vertragsparteien hatten die Geltung des hinsichtlich der intellectual Property schutzintensiveren Rechts von North Carolina vereinbart. Die Gerichte im UK mussten jedoch nach EU-Recht entscheiden und in der Folge Teile des Vertrages außer Acht lassen. Insofern ist res judicata nicht anwendbar, denn die US-Gerichte dürfen die Anerkennung eines fremden, mit dem eigenen Ordre Public unvereinbaren Urteils verweigern: may refuse...to recognize a foreign judgment on the ground that it conflicts with the public policy of [the] state.
Mittwoch, den 25. Oktober 2017

Vertragsauslegung zwischen Biologie und Recht

FBe - Washington.   Auch Wale und Robben können Fische sein. Zu diesem Ergebnis gelangt in San Francisco die Revision in Makah Indian Tribe v. Quileute Indian Tribe. In der Entscheidung geht es um die Auslegung einer Passage des Staatsvertrages, Treaty, von Olympia aus dem Jahre 1855, der unter anderem das Recht der Kläger schützt, of taking Fish at all usual and accustomed Grounds and Stations.

Die Bedeutung des Wortes Fish kann nach der Revision so zu verstehen sein, dass dieses alle Tiere umfasst, die im Wasser leben. Als Grundregel gilt zudem, dass es bei derartigen Verträge der Sinn maßgeblich ist in which the Indians understood them. Bei mehrdeutigen Vertragsinhalten fällt die Interpretation zu ihren Gunsten aus.

Die usual and accustomed Fishing Locations schlossen in diesem Fall auch Gegenden ein, in denen die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und auch danach marine Mammals - including Whales and fur Seals jagten. Schließlich berücksichtigte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA am 23. Oktober 2017 die reserved-Rights Doctrine. Sie besagt, dass Verträge, die Fishing Rights auf ehemaligem Stammesgebiet bewahren, kein Grant of Rights to the Indians, sondern vielmehr ein Grant of Right from them darstellen, United States v. Winans, 198 US 371, 381 (1905).
Donnerstag, den 19. Oktober 2017

Kündigung politischer Beamtin nach Wahlkampf

FBe - Washington.   Auf das falsche Pferd gesetzt hatte eine Staatsanwältin, die im Wahlkampf den Rivalen ihrer neuen Chefin unterstützte. In der Kampagne des Kontrahenten übernahm sie zwar keine Aufgabe und spendete auch kein Geld. Sie besuchte aber Wahlkampfveranstaltungen, zeigte ihre Unterstützung durch ein Plakat im Vorgarten und veranstaltete eine Versammlung von etwa zwanzig Unterstützern, wovon Fotos auf Facebook erschienen. Nur vier Tage nach der Amtsübernahme durch die neue Chefin kündigte diese der Klägerin. Diese Kündigung war rechtmäßig, entschied das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA am 17. Oktober 2017 in Keri Borzilleri v. Marilyn Mosby.

Die Revision erkannte keine Verletzung der Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz. Im Hinblick auf ihre Association Rights gilt die Klägerin als Policymaker im Sinne der Rechtsprechung in Elrod v. Burns, 427 US 347 (1976), und Branti v. Finkel, 445 US 507 (1980). Die siegreiche Chefin durfte daher prüfen, whether she has confidence in those charged with fulfilling her duty to the electorate and the public at large to ensure that [her] espoused policies are implemented.

Auch eine Verletzung der free Speech liegt nicht vor. Hier überwiegt das Regierungsinteresse in maintaining harmony between elected prosecutors and their policymaking subordinates. Die Revision betont zudem den Zusammenhang zwischen Association Rights und free Speech Rights. Sofern erstere nicht verletzt sind, wenn ein Arbeitgeber wegen political Disloyalty kündigt, können auch letztere nicht verletzt sein, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Speech displaying that political Disloyalty beendet wird.
Dienstag, den 17. Oktober 2017

Verhinderungsplanung verfassungsrechtlich unbedenklich

FBe - Washington.   Not in my school yards! Mit einer Ergänzung des Bebauungsplans wollte eine Stadt verhindern, dass ein Unternehmen in unmittelbarer Umgebung einer Schule eine Halle für private Lagerräume errichtet. Im Zeitpunkt des Grundstückerwerbs war das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Nach öffentlichem Widerstand und intensiver Diskussion verabschiedeten die Behörden eine Ergänzung des Bebauungsplans, um dieses Vorhaben zu verhindern. Die Kläger machen hiergegen nun eine Verletzung des Vierzehnten Verfassungszusatzes geltend, nach der Entscheidung des Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks in Siena Corporation v. Mayor and City Council of Rockville vom 13. Oktober 2017 jedoch ohne Erfolg.

Die Verletzung des due Process setzt ein cognizable Property Interest voraus, das in einer Weise verletzt ist, so far beyond the outer limits of legitimate governmental action that no process could cure the deficiency. Beide Voraussetzungen liegen nach der Revision nicht vor. Ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht erfordert a legitimate Claim of Entitlement. Da die Kläger noch nicht einmal eine Baugenehmigung beantragt hatten, konnte ihnen bereits kein Recht zustehen. Ohnehin sei die hohe Hürde für eine Verletzung des substantive due Process nicht erfüllt. Das staatliche Vorgehen müsste hierfür conscience shocking, in a constitutional sense sein. Im Planungsrecht bedarf es einer conceivable rational relationship to the exercise of the state’s traditional police power. Diese liegt hier in der Verhütung der mit dem Vorhaben verbundenen Gefahren, vor allem erhöhter Kriminalität, Verkehr und Drogen.

Noch deutlicher wird das Gericht bei den Ausführungen zur equal Protection. Der Legislative sei wide latitude in drawing classifications gestattet, solange diese rationally related to a legitimate state Interest sind. Es ist offenkundig ein legitimes Ziel, Schulkinder zu schützen. In den Worten des Gerichts: If this interest is not legitimate, one would be hard pressed to conceive of an interest that is.

Die Revision weist schließlich daraufhin, dass dieser Fall ein Lehrstück der Demokratie ist. Die Kläger seien lediglich mit deren Resultat unzufrieden, aber displeasure with state democratic outcomes does not ordinarily rise to the level of a federal constitutional violation. In bemerkenswert klaren Worten erläutert das Gericht, dass das Ermitteln und Abwägen von Vor- und Nachteilen the very reason we have legislative bodies sei. Deshalb müsse das Gericht die Einladung ablehnen to invade city hall and instead leave the job of legislating to those elected to perform it.
Freitag, den 13. Oktober 2017

Aufklärung über Nebenwirkungen oder Schweigefreiheit?

FBe - Washington.   Der Staat darf Verkäufer zwingen, über Gefahren und Risiken ihrer Produkte aufzuklären. Ein Mobilfunkunternehmen hatte erfolglos gegen eine Verfügung der Stadt Berkeley geklagt, die Verkäufern von Mobiltelefonen aufgab, Käufer auf mögliche Gesundheitsgefahren durch Funkwellen hinzuweisen. Rechtlich ging es im Wesentlichen um die Frage, inwieweit eine solche Anordnung mit der gewerblichen Redefreiheit in Einklang zu bringen ist.

Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks erkannte keinen Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz und lehnte am 11. Oktober 2017 in CTIA v. City of Berkeley den Antrag auf erneute Anhörung ab.

Grundlegend für diese Frage ist die Entscheidung des Supreme Court in Zauderer v. Office of Disciplinary Counsel, 471 US 626 (1985). Die dortigen Maßstäbe setzen - zumindest nach der Mehrheit im Berufungsgericht - nicht voraus, dass die erzwungene commercial Speech eine Täuschung von Verbrauchern verhindern soll. In Einklang mit der Rechtsprechung von Bundesberufungsgerichten anderer Bezirke muss der Zwang lediglich auf purely factual and uncontroversial Information abzielen. Die streitgegenständliche Anordnung sei in diesem Sinne reasonably related to a substantial governmental Interest and was purely factual.
Samstag, den 07. Oktober 2017

Recht auf Gebärdensprache im Kino

FBe - Washington.   In McGann v. Cinemark USA Inc. erörtert die Revision die rechtlichen Anforderungen an die Inklusion von Menschen mit körper­li­chen Einschränkungen. Der Kläger ist taub und blind und verlangt, um im Ki­no einen Film zu verfolgen, von der Beklagten Unterstützung durch eine Über­set­zung in die Amerikanische Zeichensprache: Der Übersetzer solle alle visu­el­len, klang­li­chen und gesprochenen Elemente des Filmes übersetzen und dem Kläger in die Hand ver­mit­teln.

Das Untergericht wies den Anspruch ab, doch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia prüfte die Rechte aus dem Americans with Disabilities Act in 42 USC §12101. Dieser verbietet öffentlichen Ein­rich­tun­gen die Diskriminierung aufgrund von Behinderungen und verpflichtet zu Vor­keh­run­gen und Hilfen, damit Behinderte eine gleichwertige Leistung empfan­gen. Am 6. Oktober 2017 hob es die Abweisung auf und verwies den Fall mit Klar­stel­lun­gen zur Neubeurteilung zurück. Erforderliche Hilfestellungen um­fass­ten als auxiliary Aids and Services auch die Bereitstellung eines qualifi­zier­ten Über­set­zers.

Die Verweigerung eines Übersetzers stelle einen Ausschluss des Klägers von Leis­tungen dar. Das Untergericht erster Instanz hielt noch fest, dass der ADA die Ver­weigerung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen und de­ren Leistungen verbiete. Hieraus folge jedoch keine Pflicht, Güter und Dienstleistungen an­zu­bie­ten, die speziell für Menschen mit Be­hin­de­run­gen ge­stal­tet sind. Die Re­vi­si­on lehn­te diese Lesart nach lehrreicher Aus­ein­an­der­set­zung mit der Ge­setz­ge­bungs­geschichte und der Rechtsprechung zur special Goods and Services Rule ab.

Die Beklagte könne sich auch nicht damit verteidigen, dass die gewünschte Hil­fe­stellung ihre Leistung grundlegend veränderte, indem sie fundamentally al­ter the nature of the good, service, facility, privilege, advantage, or accom­mo­da­tion being offered. Die begehrte Unterstützung erfordere keine tech­ni­schen Ver­än­de­run­gen im Kino oder am Film selbst. Lediglich die zweite mögliche Vertei­di­gung, eine un­zu­mutbare Belastung, undue Burden, sei vorstellbar. Dies be­zeich­net nach der Verordnung des Bundesjustizministeriums erhebliche Schwie­rig­keit oder Kosten, significant Difficulty or Expense, 28 CFR §36.104. Hier­für spräche, dass diese Form der Unterstützung vor und nach diesem Pro­zess nicht beantragt wurde und ihre Kosten insbesondere bei Filmen mit Über­län­ge im Ver­hält­nis zum Eintrittspreis erheblich seien. Die weitere Sach­ver­halts­auf­klärung obliege nun dem Untergericht.
Der Verfasser ist Rechtsreferendar im Bezirk des Kammergerichts und absolviert zur Zeit die Wahlstation in Washington, DC.

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des German American Law Journal. Es veröffentlicht Fachberichte zum amerikanischen Recht auf Deutsch seit 1991.